Vorabpauschale

Was ist die Vorabpauschale?

Die Vorabpauschale ist eine steuerliche Regelung in Deutschland, die verhindern soll, dass Anleger in thesaurierende Fonds dauerhaft Steuern auf Kapitalerträge umgehen. Thesaurierende Fonds schütten ihre Gewinne nicht an die Anleger aus, sondern reinvestieren sie direkt wieder, und genau hier setzt die Vorabpauschale an.

Seit Einführung des Investmentsteuerreformgesetzes 2018 gilt: Auch wenn bei einem thesaurierenden Fonds keine tatsächlichen Ausschüttungen erfolgen, wird ein sogenannter fiktiver Mindestgewinn ermittelt. Auf diesen fiktiven Ertrag muss der Anleger jährlich Abgeltungsteuer zahlen, selbst wenn er keine realen Gewinne erhalten hat. Ziel ist es, eine Steuerstundung zu begrenzen und eine Gleichbehandlung mit ausschüttenden Fonds sicherzustellen.

Berechnet wird die Vorabpauschale auf Basis des Rücknahmepreises zu Jahresbeginn multipliziert mit einem festgelegten Basiszins. Dieser Basiszins orientiert sich am langfristigen Zinsniveau und wird jährlich von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht. Die tatsächliche Steuer fällt allerdings nur an, wenn Kursgewinne erzielt wurden. Sie ist auf den realen Wertzuwachs des Fondsanteils begrenzt. Kommen keine Gewinne zustande, entfällt die Besteuerung.

Die Vorabpauschale wird in der Regel automatisch von der depotführenden Bank an das Finanzamt abgeführt. Sie betrifft vor allem Privatanleger, die in Fonds investieren, die ihre Erträge nicht ausschütten. Besonders für junge Anleger, die auf langfristiges Vermögenswachstum durch Reinvestition setzen, ist es wichtig, diese Regelung zu kennen, um böse Überraschungen bei der Steuer zu vermeiden.

Die Vorabpauschale ist also ein zentraler Begriff im Bereich der Kapitalertragsteuer und ein wichtiger Aspekt der Geldanlage in thesaurierende Investmentfonds. Wer langfristig Vermögen aufbauen will, sollte stets auch die steuerlichen Auswirkungen im Blick haben.

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