
Was ist eine Superabschreibung?
Die sogenannte Superabschreibung ist eine steuerliche Sonderregelung, die es Unternehmen ermöglicht, bestimmte Investitionen schneller steuerlich geltend zu machen. Sie dient als Anreiz für unternehmerische Investitionen und ist vor allem für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Gründerinnen und Gründer besonders interessant. Ab dem Jahr 2025 soll es laut aktuellem Gesetzesentwurf möglich sein, bei bestimmten Wirtschaftsgütern eine Sonderabschreibung in Höhe von 30 % im ersten Jahr vorzunehmen – bei Investitionen in Elektrofahrzeuge sogar bis zu 75 %. Das bedeutet konkret: Wer zwischen 2025 und 2027 in begünstigte Anschaffungen investiert, kann einen großen Teil der Anschaffungskosten direkt im Jahr der Investition von der Steuer absetzen.
Diese Regelung ergänzt die reguläre lineare oder degressive Abschreibung, bei der Anschaffungen über mehrere Jahre verteilt abgeschrieben werden. Eine Superabschreibung kann somit die Steuerlast im ersten Jahr erheblich senken und die Liquidität des Unternehmens verbessern. Besonders für Selbstständige, Start-ups und junge Unternehmen kann dieser Effekt einen entscheidenden finanziellen Spielraum schaffen.
Ein Beispiel: Kauft ein Betrieb im Jahr 2025 ein neues Elektrofahrzeug für 40.000 Euro, kann er dank der Superabschreibung im ersten Jahr 75 %, also 30.000 Euro, steuerlich geltend machen. Dies reduziert den zu versteuernden Gewinn erheblich. Voraussetzung ist allerdings, dass die Investition bestimmten Förderkriterien entspricht und in dem vorgesehenen Zeitraum erfolgt.
Die Superabschreibung ist somit ein wichtiges Instrument der Investitionsförderung und Teil der neuen steuerlichen Rahmenbedingungen, die Innovationen, Digitalisierung sowie klimafreundliche Technologien gezielt unterstützen sollen. Wer sich jetzt mit Investitionsplänen beschäftigt, sollte prüfen, ob diese steuerliche Möglichkeit genutzt werden kann.




