Schuldenbremse

Was ist die Schuldenbremse?

Die Schuldenbremse ist eine gesetzlich verankerte Regelung in Deutschland, die die Neuverschuldung des Staates stark begrenzt. Sie soll dazu beitragen, die Staatsverschuldung langfristig zu kontrollieren und eine solide Haushaltsführung sicherzustellen. Eingeführt wurde die Schuldenbremse im Jahr 2009 durch eine Änderung im Grundgesetz und gilt seit 2011 für den Bund sowie ab 2020 auch für die Bundesländer. Ziel ist es, Generationengerechtigkeit zu fördern und die finanzielle Handlungsfähigkeit des Staates zu erhalten.

Konkret bedeutet die Schuldenbremse, dass der Bund grundsätzlich nur noch eine strukturelle Neuverschuldung von maximal 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) aufnehmen darf. Für die Bundesländer ist im Regelfall sogar eine vollständige Haushaltsausgleichspflicht ohne neue Schulden vorgesehen. Ausnahmen von dieser Regel sind nur unter engen Voraussetzungen möglich – etwa bei Naturkatastrophen, schweren Wirtschaftskrisen oder außergewöhnlichen Notlagen, wie zum Beispiel der Corona-Pandemie. In solchen Fällen kann die Schuldenbremse vorübergehend ausgesetzt werden, sobald der Bundestag eine Ausnahmegenehmigung erteilt.

Für junge Erwachsene ist das Thema Schuldenbremse besonders relevant, da sie die langfristigen Auswirkungen staatlicher Verschuldung auf zukünftige Steuerbelastungen, Investitionen und soziale Leistungen beeinflusst. Eine nachhaltige Finanzpolitik bedeutet, dass nicht auf Kosten kommender Generationen gelebt wird. Die Schuldenbremse ist somit ein zentrales Instrument für eine faire und zukunftsorientierte Fiskalpolitik in Deutschland.

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