Energiepreisbremse

Was ist die Energiepreisbremse?

Die Energiepreisbremse ist eine staatliche Maßnahme, die eingeführt wurde, um Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen vor stark steigenden Energiekosten zu schützen. Sie wurde insbesondere in Reaktion auf die Energiekrise nach dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine eingeführt, als die Preise für Strom, Gas und Fernwärme in Deutschland stark anstiegen.

Ziel der Energiepreisbremse ist es, Haushalte finanziell zu entlasten, indem ein Teil des Energieverbrauchs zu einem staatlich festgelegten Preis gedeckelt wird. Für Gas liegt dieser Preis beispielsweise bei 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh) für 80 % des Vorjahresverbrauchs; für Strom bei etwa 40 Cent pro kWh für ebenfalls 80 % des bisherigen Verbrauchs. Verbraucht man mehr als diese Menge, muss der überschüssige Verbrauch zum aktuellen Marktpreis bezahlt werden. Deshalb gibt die Energiepreisbremse auch einen Anreiz, Energie zu sparen.

Für Privathaushalte wirkt die Regelung automatisch – sie müssen keinen Antrag stellen. Auch viele kleine und mittlere Unternehmen profitieren von dieser Regelung. Größere Unternehmen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um die Entlastung in Anspruch nehmen zu können.

Wichtig: Die Energiepreisbremse ist zeitlich begrenzt und soll nur über den Zeitraum besonders hoher Preise hinweghelfen. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt über Mittel des Bundes, zum Teil auch durch Abschöpfung von Zufallsgewinnen bei Energieproduzenten.

Die Energiepreisbremse ist somit ein zentrales Instrument der Energiepolitik, das sowohl private Haushalte als auch die Wirtschaft unterstützt und zugleich Anreize für einen bewussteren Energieverbrauch setzt. Wer seine Abschläge prüfen oder verstehen möchte, warum die monatliche Entlastung unterschiedlich ausfällt, sollte regelmäßig seine Abrechnungen und Verbrauchswerte beobachten.

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