Degressive AfA

Was ist die degressive AfA?

Die degressive AfA (Abschreibung für Abnutzung) ist eine steuerliche Abschreibungsmethode, bei der Wirtschaftsgüter über die Jahre mit einem festen Prozentsatz vom jeweiligen Restbuchwert abgeschrieben werden. Das bedeutet: Im Gegensatz zur linearen Abschreibung, bei der jedes Jahr derselbe Betrag abgeschrieben wird, fällt bei der degressiven AfA die Abschreibung anfangs höher aus und nimmt mit der Zeit ab. Unternehmen oder Selbstständige können damit in den ersten Nutzungsjahren größere Teile der Investitionskosten steuerlich geltend machen.

Beispiel: Wenn du als Selbstständiger ein Wirtschaftsgut – zum Beispiel eine Maschine – für 10.000€ anschaffst und die zulässige degressive AfA von 30% anwendest, kannst du im ersten Jahr 3.000€ abschreiben. Im zweiten Jahr jedoch erfolgt die Abschreibung nicht erneut auf 10.000€, sondern auf den Restwert von 7.000€, also 2.100€. Dies setzt sich fort, wodurch sich die Abschreibung jährlich verringert.

Der Vorteil dieser Methode liegt in der Steuerersparnis, vor allem in den Anfangsjahren nach einer Investition. Gerade für junge Unternehmer oder Gründer kann das hilfreich sein, um in der kapitalintensiven Anfangsphase ihre Steuerlast zu senken und Liquidität zu erhalten.

Wichtig zu wissen: Die degressive AfA wird nicht immer zugelassen. Der Gesetzgeber erlaubt sie nur in bestimmten Jahren oder begrenzt auf bestimmte Investitionsgüter – prüfe daher stets die aktuellen steuerlichen Regelungen oder konsultiere deinen Steuerberater. In manchen Fällen kann auch eine Umstellung auf lineare AfA sinnvoll sein, wenn sich dadurch langfristig ein steuerlicher Vorteil ergibt.

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